27. August 2020 / Allgemeines

Stadt Olsberg lässt Planverfahren für Windkraft-Nutzung ruhen

Rechtssichere Vorgaben abwarten

Olsberg.

„Wenn wir ein Planwerk verabschieden, sollte es rechtssicher sein“, brachte es Jean-Philippe Franke, Vorsitzender des Ausschusses Planen und Bauen, auf den Punkt. Bei einer Gegenstimme sprach sich das Gremium jetzt dafür aus, das Verfahren zur Neuaufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ für das Stadtgebiet zunächst ruhen zu lassen.

Hintergrund: Sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene sind zahlreiche rechtliche Vorgaben in Sachen Windenergie aktuell „im Fluss“. Deshalb hatte die Stadtverwaltung vorgeschlagen, das städtische Planverfahren erst dann weiterzuführen, wenn die Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene soweit fortgeschritten sind, dass die nötige Rechtssicherheit gegeben ist.

Ein Beispiel für die aktuelle Situation ist die so genannte „Länderöffnungsklausel“. Im Juni hatte der Bundestag beschlossen, in das Baugesetzbuch eine solche Länderöffnungsklausel aufzunehmen. Sie soll es den einzelnen Bundesländern ermöglichen, Abstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung in ihre Ländergesetze mit aufzunehmen. Mitte August wurde dann im Bundesgesetzblatt die Änderung des Baugesetzbuches bekannt gemacht.  

Die Tendenz: Einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern soll es zwischen dem Mastfuß eines Windrades und einer Wohnbebauung geben. Allerdings steckt der Teufel im Detail: Würde eine 1.000-Meter-Regelung auch für Gebäude im Außenbereich gelten? Was ist mit laufenden Genehmigungsverfahren? Sind unterschiedliche Mindestabstände für unterschiedliche Wohnnutzungen denkbar? Mindestens bis Jahresende, so die Erwartung von Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung, wird es dauern, bis die Länderöffnungsklausel umgesetzt ist. Die Rechtsberatung der Stadt Olsberg hatte parallel dazu empfohlen, das städtische Planverfahren erst dann weiterzuführen, wenn dies rechtssicher möglich ist.

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