29. April 2020 / Allgemeines

Kontaktverbot gilt auch am 1.Mai

Wanderungen und Zusammenkünfte verboten!

Brilon.

Das Ordnungsamt der Stadt Brilon weist darauf hin, dass das Kontaktverbot gem. § 12 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) auch am 1. Mai weiterhin besteht.

Dies bedeutet, dass Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit verboten sind.
Erlaubt sind weiterhin das Zusammensein von Menschen, die in familiärer häuslicher Gemeinschaft leben oder direkt miteinander verwandt sind (z.B. Eltern mit ihren Kindern).

Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass Gruppenwanderungen an diesem Tag, als auch private Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern aus Infektionsschutzgründen zu unterlassen sind.

Alle Veranstaltungen die üblicherweise aus Anlass, des Tages der Arbeit (1. Mai), durchgeführt werden, sind bereits im Vorfeld durch die Veranstalter abgesagt worden.

Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Kontaktverbotes werden durch die Ordnungsbehörde und die Polizei an diesem Tag vermehrt durchgeführt. Verstöße werden geahndet.

Meistgelesene Artikel

Jetzt Teil des Teams werden: Jobs&Karriere
Stadt Brilon

Aktuelle Stellenausschreibung/en

weiterlesen...
Krammarkt auf dem Marktplatz
Stadt Brilon

Am Donnerstag, 06. Februar 2025 wird der Krammarkt abgehalten

weiterlesen...
Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl
Stadt Brilon

Voraussichtlich ab dem 25. Januar erhalten Sie ihre Wahlbenachrichtigung

weiterlesen...

Neueste Artikel

Neue Verkehrsmännchen für die kleinen Besenbinder
Stadt Brilon

Kindergarten Scharfenberg freut sich über eine Spende

weiterlesen...
POL-HSK: Einbrüche in Marsberg
Polizeimeldung

Marsberg (ots) - In Marsberg kam es zwischen Montag, 16:00 Uhr und Mittwoch, 15:30 Uhr zu einem versuchten Einbruch in...

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie