15. August 2019 / Im HSK entdeckt

Schadstoffhaltige Abfälle bei Wennemen entsorgt:

Stadt Meschede setzt Belohnung von 200 Euro aus

Wennemen/Stesse. Dreister Fall von illegaler Müllentsorgung an der Boden- und Bauschuttdeponie Meschede-Stesse: Bislang unbekannte Täter haben vor der Zufahrt der Deponie rund anderthalb bis zwei Tonnen Ziegel- und Backsteinschutt entsorgt, der offenbar von einem Schornstein, Räucherofen oder Kamin stammt. Durch die schadstoffhaltigen Rußablagerungen an den Steinen müssen die Abfälle nun aufwändig entsorgt werden. Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat für Hinweise, die zu dem Täter - oder den Tätern - führen, eine Belohnung von 200 Euro ausgesetzt.

 

Die Abfälle müssen in der Zeit vom späten Samstagnachmittag, 10. August, bis zum frühen Montagmorgen, 12. August, neben der Zufahrt zur Deponie, die vom heimischen Unternehmen Sauer & Sommer betrieben wird,  abgekippt worden sein. Neben der illegalen Müllentsorgung ist für die Betroffenen die Tatsache besonders ärgerlich, dass aufgrund der Schadstoffbelastungen durch die Rußanhaftungen diese Abfälle noch nicht einmal auf der Bauschuttdeponie Stesse entsorgt werden dürfen. Zuständig wäre in diesem Fall die Zentrale Reststoffdeponie in Frielinghausen.

Doch auch hier wäre es nur ein geringer Eurobetrag gewesen, der für die umweltgerechte und legale Entsorgung dieser Abfälle fällig geworden wäre. So wird der Vorfall zu einer Ordnungswidrigkeit - sollte der Verursacher ermittelt werden, kommen auf ihn in jedem Fall ein empfindliches Bußgeld sowie ein Betrag von mehreren hundert Euro für die Kosten zu, die für die nachträgliche und sachgerechte Entsorgung der Abfälle anfallen. Je nach Art der abgelagerten Stoffe kann illegale Müllentsorgung sogar als Straftat verfolgt werden.

Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede unterstreicht damit, dass eine „illegale Müllkippe“ keineswegs ein Kavaliersdelikt ist. Neben den möglichen Folgen für die Umwelt belasten solche Fälle auch den Gebührenhaushalt: Die Kosten für die sachgerechte Entsorgung müssen auf diese Weise auf alle Gebührenzahlerinnen und -zahler im Stadtgebiet umgelegt werden.

Deshalb nimmt die Stadtverwaltung Meschede Fälle von illegaler Müllentsorgung auch nicht einfach hin:
Für Hinweise, die zum Verursacher oder zu den Verursachern führen, ist eine Belohnung von 200 Euro ausgesetzt. Auch Beobachtungen von Abbrucharbeiten an Schornsteinen, Kaminen oder Öfen können dabei grundsätzlich von Interesse sein. Hinweise nimmt die Stadt Meschede unter Tel. 0291/205-0 entgegen.

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