16. März 2020 / Allgemeines

Weitere Maßnahmen der Landesregierung NRW zur Eindämmung des Corona Virus.

Kinos, Schwimmbäder & Freizeitangebote betroffen.Restaurants unterliegen strengen Auflagen

Freizeitangebote im HSK schließen

Das öffentliche Leben wird in Nordrhein-Westfalen ab Montag, 16.3 in weiteren Bereichen stillgelegt.

In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung NRW am Sonntag, 15. März, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beschlossen.


Noch am Sonntag sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden.

So müssen bereits ab Montag alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.

Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt.

Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.

Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-malls“ oder „factory-out-lets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.

Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.

Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet.

Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Coronavirus verhindern.

Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu: „Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“

Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.

 

++ Die betroffenen Betriebe im Hochsauerlandkreis verweisen in der Regel mit einem entsprechenden Vermerk auf ihrer Webseite oder in den sozialen Netzwerken daraufhin ++

 

Aktuell gibt es im Hochsauerlandkreis 49 Erkrankte und 20 begründete Verdachtsfälle (Stand: 16. März 2020, 12 Uhr). Die Zahl der Kontaktpersonen liegt weit über 300. Diese Zahl wird künftig nicht mehr fortgeführt, sie wird ersetzt durch die begründeten Verdachtsfälle.

Der Krisenstab bittet die Bürgerinnen und Bürger, nicht die Notrufnummern von Polizei "110" und Feuerwehr und Rettungsdienst "112" mit Fragen zum Corona-Virus zu belasten: "Bitte nutzen Sie die Hotline des Gesundheitsamtes unter 0291/94-2202!" Da die Hotline intensive Beratungsgespräche führt und das Anrufaufkommen sehr hoch ist, muss leider mit Wartezeiten gerechnet werden. Der Krisenstab bittet um Verständnis und Geduld: "Das Personal wurde bereits aufgestockt und wir schulen bereits weiteres."

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