23. Oktober 2020 / Allgemeines

++Update: Offizielle Meldung vom Hochsauerlandkreis:++

Diese Maßnahmen gelten ab Samstag, 24.Oktober um 0:00 Uhr

Corona Risikogebiet Hochsauerlandkreis

++Update: Offizielle Meldung vom Hochsauerlandkreis:++

Der Hochsauerlandkreis hat bei der 7-Tage-Inzidenz die Stufe von mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mit einem Wert von 52,7 überschritten. Grund hierfür ist, dass es mit Stand von Freitag, 23. Oktober, 9 Uhr, 43 Neuinfizierte gibt. Im Klinikum Hochsauerland (Marienhospital Arnsberg) ist gestern (22. Oktober) ein 73-jähriger Mann gestorben, der vorerkrankt war.

Der Hochsauerlandkreis ist deshalb verpflichtet, eine Allgemeinverfügung mit weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den Amtlichen Bekanntmachungen gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu veröffentlichen und übernimmt deren Regelungen der zweiten Gefährdungsstufe für den Inzidenzwert ab 50.

Folgende Regelungen und Maßnahmen gelten einen Tag nach der Veröffentlichung dieser Allgemeinverfügung, also ab Samstag, 24. Oktober, 0 Uhr:

  • Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
  • Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Wo genau das vor Ort ist, legt der Kreis im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden ausdrücklich fest. Für die die Städte Arnsberg und Sundern wird es in der Allgemeinverfügung Regelungen geben. ***UPDATE: In der Neheimer Innenstadt gilt freitags und samstags in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr und sonntags in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr in der Fußgängerzone und den angrenzenden Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Eine Beschilderung der konkreten Bereiche erfolgt zeitnah. Eine Übersichtskarte ist auf der Internetseite www.arnsberg.de/corona einsehbar.***
  • Die Kommunen können in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen wie eine Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen verabreden. Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
  • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Mit Stand von Freitag, 23. Oktober, 9 Uhr, verzeichnet die Statistik des Hochsauerlandkreises 43 Neuinfizierte und fünf Genesene. Insgesamt sind es damit 159 Infizierte, 936 Genesene sowie 21 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden 14 Personen behandelt, davon vier Personen intensivmedizinisch und davon wieder drei beatmet. Seit Ausbruch der Pandemie zählt der Hochsauerlandkreis insgesamt 1.116 bestätigte Infektionen.

Die Infizierten verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (23), Bestwig (23), Brilon (5), Eslohe (4), Hallenberg (2), Marsberg (5), Medebach (7), Meschede (29), Olsberg (5), Schmallenberg (28), Sundern (21) und Winterberg (7).

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