22. Dezember 2020 / Allgemeines

Strenge Regeln an Weihnachten und Silvester/Neujahr

Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen

Hochsauerlandkreis.

Das Weihnachtsfest und auch Silvester/Neujahr rücken näher: Fest steht, dass die gesetzlichen Kontaktbeschränkungen weiterhin bestehen bleiben: Private Treffen im öffentlichen Raum ohne Einhaltung des Mindestabstandes sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich aber fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen.

Eine Ausnahme bildet Weihnachten: Vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 dürfen zusätzlich zum eigenen Hausstand weitere vier Personen aus dem engsten Familienkreis hinzukommen. Auch hier zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Zum engsten Familienkreis gehören: Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder. Auch deren Haushaltsangehörige dürfen dazukommen, sofern die Anzahl von vier Personen über 14 Jahre außerhalb des eigenen Hausstandes nicht überstiegen wird.

An Silvester und am Neujahrstag gilt: Private Treffen im öffentlichen Raum sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich aber fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen.

Grundsätzlich gilt sowohl für die Weihnachtstage als auch für Silvester/Neujahr: Private Feiern, die mit Blick auf die Teilnehmerzahl, Verhalten und sonstige Umstände (Alkoholangebot, Musik, Tanz etc.) erwarten lassen, dass die Infektionsschutzregeln nicht eingehalten werden, sind unzulässig und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die örtlichen Ordnungsbehörden bitten um Beachtung, Mithilfe und auch Verständnis für die aktuelle Pandemie-Situation, kündigen jedoch gleichzeitig an, Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung konsequent nachzugehen.

 

Das Kreisgesundheitsamt arbeitet auch im Fallmanagement und in der Kontaktpersonennachverfolgung über die Feiertage im Rahmen der Corona-Pandemie. Die Corona-Hotline und die Impf-Hotline sind von Donnerstag, 24. Dezember, bis Sonntag, 27. Dezember, und von Donnerstag, 31. Dezember, bis Sonntag, 3. Januar, nicht erreichbar. Grund hierfür ist eine sehr niedrige Anfragezahl in den vergangenen Wochen bzw. Tagen.

 

Mit Stand von Dienstag, 22. Dezember, 9 Uhr, gibt es im Hochsauerlandkreis 15 Neuinfizierte und 54 Genesene. Die 7-Tages-Inzidenz beträgt 107,8 (Stand 22. Dezember, 0 Uhr).

Die Statistik weist damit 367 Infizierte, 3.343 Genesene sowie 3.772 bestätigte Fälle auf. Stationär werden 40 Personen behandelt, sieben intensivmedizinisch und eine Person wird davon beatmet. Am 20. Dezember sind eine 82-jährige Frau und ein 80-jähriger Mann aus Bestwig verstorben. Damit sind es 62 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion.

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