31. August 2020 / Allgemeines

Corona Update: 6 Neuinfizierte im HSK

Was man außerdem wissen sollte

Corona Regeln NRW

Hochsauerlandkreis.

Nach dem Wochenende gibt es mit Stand von Montag, 31. August, 9 Uhr, sechs Neuinfizierte und 15 Genesene. Insgesamt weist die Statistik damit 28 Infizierte, 775 Genesene und 18 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion auf. Stationär wird eine Person behandelt. Die Zahl aller bestätigten Erkrankten beträgt 821.

Das sind die neuen NRW-Regeln im Überblick:

  • NRW fahre "einen Kurs der Null Toleranz gegen Maskenverweigerer und Quarantänebrecher", erklärte Laschet. Dementsprechend gelte hier weiterhin ein Bußgeld von 150 Euro für Maskenverweigerer in Bus oder Bahn. In den restlichen Bundesländern müssen Maskenverweigerer künftig mit einer Strafe von mindestens 50 Euro rechnen.
  • Die Maskenpflicht in den Schulen NRWs wird verlängert. Allerdings: Im Unterricht müssen Schüler und Lehrer ab dem 1. September keine Masken mehr tragen, die Regelung läuft am Montag, 31. August, aus. Weitere Hygienemaßnahmen in den Schulen werde die Kultusminusterkonferenz bis Montag erarbeiten.
  • Kostenlose Coronatests für alle Reiserückkehrer werden in NRW - anders als in vielen anderen Bundesländern - bis 1. Oktober möglich sein. Auf Bundesebene hatten man sich dagegen geeinigt, ab 15. September keine kostenlosen Corona-Tests für Reisende aus Nicht-Risikogebieten mehr anzubieten. Lediglich Bayern will ebenso daran festhalten.
  • Für private Feiern mit wichtigem Anlass - wie runde Geburtstage, Beerdigungen oder Hochzeiten - gilt weiterhin die Obergrenze von 150 Personen in NRW. Bei Feiern im eigenen Haus dagegen gelten keine Vorschriften. Die Landesregierung wolle "nicht in den privaten Bereich der Menschen eingreifen". Dennoch appelliere er "an alle Familien zur Vorsicht", sagte Laschet.
  • Ein Start der Bundesliga mit Zuschauern wird nicht möglich sein. Konzerte mit tausenden Besuchern können nicht stattfinden, sagte Laschet - nicht bundesweit und nicht in NRW.
    Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern müssen Kommunen künftig mit dem Land abstimmen. Dazu zählen auch Weinfeste, Schützenfeste und anderen Großveranstaltungen.
  • Zu Karneval und Weihnachtsmärkten sei noch keine Entscheidung gefallen. Ob kleinere Weihnachtsmärkte unter Einhaltung besonderer Regeln - "eventuell ohne Alkohol" - möglich sein werden, müsse in den Kommunen geprüft werden.

 

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