28. Juli 2022 / Aktuell

Anhaltende Trockenheit: HSK untersagt Entnahmen von Wasser aus Oberflächengewässern

Allgemeinverfügung gilt ab 28.07.2022

Hochsauerlandkreis. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich auch in den Gewässern im Hochsauerlandkreis extrem niedrige Wasserstände eingestellt. Auch die Niederschläge der vergangenen Wochen haben nicht dafür gesorgt, dass sich die Situation entspannt. Aus diesem Grund erlässt der Hochsauerlandkreis am 25.07.2022, eine Allgemeinverfügung, die es im gesamten Kreisgebiet mit Ausnahme der Gewässer Ruhr und Lenne untersagt, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Die Verfügung tritt heute (28.07.2022) in Kraft und bleibt bis zum 31.10.2022 bestehen.

Das Verbot gilt für Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Verboten ist es damit nicht nur, größere Wassermengen (beispielsweise mit fahrbaren Behältnissen), sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh über an den Gewässern angeordneten Viehtränken und das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Untere Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises hat die Möglichkeit, Verstöße gegen die Allgemeinverfügung im Einzelfall mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro zu ahnden.

Zum Hintergrund: Durch die unterdurchschnittlichen Niederschläge in den vergangenen Wochen befinden sich die Pegelstände der Oberflächengewässer im Hochsauerlandkreis unterhalb des mittleren Niedrigwassers und damit teilweise häufig auf einem sehr kritischen Niveau. Der für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserzu- und -abfluss ist in vielen Teilen des Kreises nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Um einem weiteren Absinken der Wasserstände – auch unter Berücksichtigung der für die nächsten Wochen gemeldeten Wetterlage – entgegenzuwirken, erlässt der Hochsauerlandkreis die Allgemeinverfügung. Diese ist auch online einzsehen.

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