12. März 2020 / Allgemeines

Coronavirus-Infektion: Fünf weitere bestätigte Fälle im Hochsauerlandkreis

Hotline-Zeiten ausgeweitet

Corona Virus

 

Hochsauerlandkreis. Der Hochsauerlandkreis vermeldet am heutigen Donnerstag, 12. März, fünf weitere, bestätigte Coronavirus-Infektionen. Sie kommen aus den Stadtgebieten Meschede (1) und Schmallenberg (4). Damit sind es aktuell insgesamt 13 Fälle (Stand: 12. März, 15 Uhr). Für alle fünf Betroffenen und die direkten Kontaktpersonen hat das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne angeordnet. Sie haben nur leichte Symptome. Darüber hinaus stehen nun insgesamt 67 Kontaktpersonen unter angeordneter häuslicher Quarantäne.

 

Der "kleine Krisenstab" des Hochsauerlandkreises hat auf die Vielzahl der Anrufe im Gesundheitsamt reagiert und die Hotline dort ausgeweitet und personell verstärkt. Die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter ist sehr hoch, so hatte jeder Mitarbeiter heute rund 70 Anrufe mit intensiver Beratung. Die Hotline des Gesundheitsamtes unter 0291/94-2202 ist ab Freitag, 13. März, montags bis donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr erreichbar.

 

Der Hochsauerlandkreis vermeldet fünf neue, bestätigte Coronavirus-Infektionen. Damit sind es aktuell insgesamt acht Fälle (Stand: 12. März, 10 Uhr). Bislang sind alle Erkrankten Rückkehrer aus Skiurlauben. Erstmals betroffen sind die Stadtgebiete Arnsberg mit drei Fällen und Brilon mit einem Fall. In Schmallenberg gibt es eine weitere Infektion. Für alle fünf Betroffenen und die direkten Kontaktpersonen hat das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne angeordnet. Sie haben nur leichte Symptome. Darüber hinaus stehen insgesamt 26 Kontaktpersonen unter angeordneter häuslicher Quarantäne.

Am Mittwoch, 11. März, haben sich die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden zum Informationsaustausch mit dem Hochsauerlandkreis getroffen. Das Kreisgesundheitsamt schilderte ausführlich die bisherige Vorgehensweise und die mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Bezirksstelle Arnsberg, und den Krankenhäusern der Allgemeinversorgung abgestimmte Diagnostik. Ein weiteres wesentliches Thema war die Absage oder die Erlaubnis von Veranstaltungen, über die die Städte und Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden nach der Weisung des Landes vom 10. März entscheiden müssen. Es wurde eine weitere enge Zusammenarbeit vereinbart.

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