11. Juni 2021 / Aktueller Hinweis

Corona: Ab Samstag, 12. Juni, gelten Regeln der Inzidenzstufe 1

Hochsauerlandkreis unterschreitet stabil die 7-Tage-Inzidenz unter 35

Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Hochsauerlandkreis seit fünf Werktagen stabil unter 35. Dies hat das Land NRW offiziell festgestellt und veröffentlicht. Daher fällt der Kreis ab Samstag, 12. Juni, unter die Inzidenzstufe 1 der Coronaschutzverordnung und es gelten weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen. 

Über die Lockerungen hinaus, die durch den kreisweiten Inzidenzwert bedingt sind, fallen weitere Beschränkungen aufgrund der stabilen Landesinzidenz unter 35 weg. Folgende Lockerungen treten für die Bürger*innen im HSK laut Coronaschutzverordnung ab 12. Juni in Kraft:

Stufe 1: Inzidenz bis 35

  • Ausgangsbeschränkungen: Keine
  • Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus 5 Haushalten. Erlaubt sind zudem Treffen mit bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten, die negativ getestet sind (oder nachweislich geimpft/genesen).
  • Außerschulische Bildung: Am festen Sitzplatz ohne Maske möglich, im Innenbereich zusätzlich mit Test (oder nachweislich geimpft/genesen). Bei landesweiter Inzidenz unter 35 entfällt Testpflicht.
  • Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote mit bis zu 30 jungen Menschen im Innenbereich und mit bis zu 50 im Außenbereich ohne Altersbegrenzung und ohne Test sind erlaubt.
  • Kultur: Veranstaltungen außen und innen möglich. In Theatern, Opernhäusern und Kinos mit bis zu 1.000 Besuchenden (negativ getestet, geimpft/genesen) mit Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb mit Einschränkungen wieder möglich.
    • Ab 1.9.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 getesteten, genesenen oder geimpften Zuschauer*innen mit genehmigtem Konzept.
  • Sport: Kontaktsport außen und innen möglich mit bis zu 100 Menschen (getestet, genesenen/geimpft).
    • Bei Sportveranstaltungen gilt: Im Außenbereich erlaubt mit mehr als 1.000 Zuschauer*innen; im Innenbereich bis zu 1.000 Zuschauer*innen (getestet, genesen/geimpft; entfällt bei landesweiter Inzidenz unter 35). In beiden Fällen darf die Zuschauerkapazität maximal zu einem Drittel ausgelastet sein. Zudem ist im Innenbereich ein Sitzplan notwendig, bei festen Sitzplätzen mit Schachbrettmuster und bei freier Bestuhlung mit den allgemein gültigen Abstandsregeln.
    • Ab 1.9. sind Sportfeste ohne Begrenzung der Personenzahl (negativ getestet, geimpft/ genesen) mit genehmigtem Konzept möglich.
  • Freizeit: Freibad-Besuche ohne Test möglich. Bordell-Besuche mit Test (oder geimpft/genesen). Clubs und Diskotheken im Außenbereich mit bis zu 100 Menschen (getestet, geimpft/genesen). Bei landesweiter Inzidenz unter 35, im Innenbereiche mit beliebig vielen Menschen (getestet, geimpft/genesen), sofern ein genehmigtes Konzept vorliegt.
  • Einkaufen: Keine Sonderregeln für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmeter.
  • Messen und Märkte: Ab 1.9. sind Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test möglich.
  • Tagungen und Kongresse: Im Außen- und Innenbereich mit bis zu 1.000 Menschen (getestet, geimpft/genesen).
  • Private Veranstaltungen (ohne Partys): Bis zu 250 Gästen im Außenbereich ohne Test möglich, bis zu 100 Gäste (getestet, geimpft/genesen) im Innenbereich.
  • Partys: Bis zu 50 Gäste im Innenbereich und bis zu 100 Gäste im Außenbereich (in beiden Fällen getestet, geimpft/genesen)
    • Große Festveranstaltungen: Ab 1.9. sind Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besuchenden mit genehmigtem Konzept möglich. Bei landesweiter Inzidenz unter 35 mit beliebig vielen Besuchenden.
  • Gastronomie: Bei landesweiter Inzidenz unter 35 kein Test in Innengastronomie erforderlich.
  • Beherbergung und Tourismus: Busreisen sind ohne Kapazitätsbegrenzung möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit einer Inzidenz bis 35 kommen.

Neue Regelungen in drei Inzidenzstufen
Mit der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai wurden vorsichtige Öffnungsschritte in drei Stufen festgelegt für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen von unter 100, von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger.

Welche Corona-Maßnahmen gelten, hängt von der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz ab. Maßgeblich sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Es gelten die folgenden Schwellenwerte:

Stufe 1: Inzidenz bis 35
Stufe 2: Inzidenz 35,1 bis 50
Stufe 3: Inzidenz 50,1 bis 100
Notbremse: Inzidenz über 100 (>150 verschärfte Regeln für nichtpriviligierte Geschäfte, >165 besondere Regeln für Schulen und Kitas)


Lockerungen bei stabiler 5-Tage-Inzidenz

Lockerungen treten dann in Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten ist und dies durch das Land NRW festgestellt wurde. Sie gelten dann ab dem übernächsten Tag.

Rückkehr zu Schutzmaßnahmen bei 3-Tage-Überschreitung der Inzidenzen

Wird die Inzidenz von 35, 50, 100, 150 oder 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, treten nach offizieller Feststellung des Landes NRW am übernächsten Tag wieder strengere Regeln zum Schutz vor dem Corona-Virus in Kraft.

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