Wenn schon, denn schon, hat sich wohl eine Rollerfahrerin aus Eslohe gedacht.
Die 32jährige wurde von den Beamten im Zuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten.
Das bewies sich auch kurze Zeit später als notwendig. Die junge Dame hatte weder eine Fahrerlaubnis noch einen Versicherungsschutz für den Roller. Allein deswegen hätte man Sie schon aus dem Verkehr ziehen können. Ein kurzer Blick mit der Taschenlampe in die Augen, bestätigte dann aber auch noch den Tatverdacht, dass Sie unter Betäubungsmitteln stand. Also gab es direkt 3 Strafanzeigen und die Fahrt durfte natürlich auch nicht fortgesetzt werden. Das hat sich doch mal gelohnt.