Aufgrund der Brutzeit sind Vögel aktuell hektisch mit dem Nestbau beschäftigt oder nutzen bereits bestehende Domizile.
Die »Untere Naturschutzbehörde« weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Beeinträchtigung bzw. Zerstörung der Lebensstätten von wildlebenden Tieren und Pflanzen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Sofern sich also Vögel in einem Nest aufhalten oder sogar dort brüten, dürfen die Nester auf keinen Fall entfernt werden.
Schutz der Vögel in der Brutzeit
Naturschutzbehörde ermahnt
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