Bestwig. Der Name ist etwas sperrig: „Potentialanalyse Freiflächenphotovoltaikanlagen entlang der A46“. Das Ziel dahinter: Es sollen raum- und umweltverträgliche Standorte für erneuerbare Energien gefunden werden. Im Gemeindeentwicklungsausschuss der Gemeinde Bestwig stellte das Unternehmen UNR Büro für Raumplanung GmbH dieses Gutachten vor.
193 Hektar wurden unter die Lupe genommen - in einem jeweils 200 Meter breiten Korridor nördlich und südlich der Autobahn 46. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist an Standortvoraussetzungen gebunden. So ist zum Beispiel eine Waldfläche ein Ausschlusskriterium. Auch die Topographie wurde berücksichtigt: Zu steile Hänge oder beschattete Bereiche sind ungeeignet. Weder der Naturhaushalt, das Landschaftsbild, noch die Gemeindeentwicklungsziele oder andere konkurrierenden Flächenansprüche sollen durch solche Anlagen gefährdet werden. Zu klein dürfen die Flächen auch nicht sein: Erfahrungsgemäß lassen sich Freiflächenanlagen nicht unter einem Hektar Größe wirtschaftlich betreiben, heißt es in der Analyse.
Heraus kam: Zwei Flächen mit etwa fünf Hektar sind uneingeschränkt geeignet. Bei weiteren 24 Flächen mit etwa rund 74 Hektar sind Einzelfallprüfungen erforderlich. Der Gemeindeentwicklungsausschuss wird in seiner nächsten Sitzung am 17. März eine Priorisierung der Flächen diskutieren.
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