14. August 2025 / Stadt Brilon

Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl 2025

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brilon bekommen ihre Wahlbenachrichtigung

Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl 2025

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brilon bekommen ihre Wahlbenachrichtigung

Voraussichtlich ab dem Wochenende erhalten alle derzeit 20.773 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brilon ihre Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl. Wer bis zum 24. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber dennoch glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse beim Wahlamt nachfragen (Tel. 02961 – 794 – 288 bzw. wahlamt@brilon.de).

Die Wählerinnen und Wähler, die am 14. September ihr Wahllokal aufsuchen, erhalten an diesem Tag ihre Wahlbenachrichtigung wieder zurück, da sie für eine eventuelle Stichwahl am 28. September noch benötigt wird. 

Für die Briefwahl muss der auf der Rückseite aufgedruckte Antrag ausgefüllt, unterschrieben und an das Wahlamt der Stadt Brilon geschickt werden. Die Stadt Brilon weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht unterschriebene Briefwahlanträge unbearbeitet zurückgeschickt werden.

Über die Homepage der Stadt Brilon können ebenfalls Briefwahlunterlagen beantragt werden. Das Online-Formular ist bereits freigeschaltet.  

Es besteht auch wieder die Möglichkeit, direkt im Wahlamt (Amtshaus, Bahnhofstraße 33, 2. Obergeschoss, Raum 26) zu wählen. 

Bei dieser Variante muss die auf der Rückseite unterschriebene Wahlbenachrichtigung ebenfalls vorgelegt werden. 

Original öffnen (www.brilon.de)

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