2. September 2025 / Stadt Brilon

Prüfung der Standfestigkeit der Grabsteine

Prüfung der Standfestigkeit der Grabsteine bzw. Grabmale auf den städt. Friedhöfen der Stadt Brilon

Veröffentlicht am 2. September 2025 um 11:13 Uhr

Prüfung der Standfestigkeit der Grabsteine

Prüfung der Standfestigkeit der Grabsteine bzw. Grabmale auf den städt. Friedhöfen der Stadt Brilon

Zur Erhaltung der Verkehrssicherung auf den städtischen Friedhöfen werden alljährlich die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit überprüft. 

Diese Grabsteinprüfung ist nach den Unfallverhütungsvorschriften 4.7 der Gartenbau- Berufsgenossenschaft und der Dienstanweisung der Stadt Brilon zur Kontrolle der Verkehrssicherheit auf den kommunalen Friedhöfen vorgeschrieben. Der Stadt Brilon als Friedhofsträgerin obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen. Sie muss deshalb diese Prüfung, um schwere Unfälle durch umstürzende Grabsteine bzw. Grabmale zu vermeiden, durchführen.

Da diese Prüfung von Seiten der Grabnutzungsberechtigten teilweise skeptisch bewertet sein könnte, kann jeder Grabnutzungsberechtigte an der Prüfung teilnehmen.

Die städt. Mitarbeiter werden an den nachfolgend genannten Tagen an den Grabsteinen bzw. Gräbern die Prüfung der Standfestigkeit durchführen:

Altenbüren                             11.09.2025 – 9.00 Uhr

Scharfenberg                         11.09.2025 – 9.45 Uhr

Wülfte                                     11.09.2025 – 10.45 Uhr

Gudenhagen/Petersborn     11.09.2025 – 11.30 Uhr

Rösenbeck                              11.09.2025 – 14.00 Uhr

Messinghausen                      11.09.2025 – 14.45 Uhr 

Hoppecke                               11.09.2025 – 15.45 Uhr

Nehden                                   11.09.2025 – 16.45 Uhr

Die jeweils angesetzten Prüfzeiten können um ca. 20 Min. variieren. 

Grabsteine, bei denen Gefahr im Verzug festgestellt wird, werden aus Gründen der Verkehrssicherheit umgelegt. Die Grabnutzungsberechtigten von Grabsteinen, an denen Mängel festgestellt werden, werden von der Stadtverwaltung schriftlich benachrichtigt.

Nach einer angemessenen Frist findet eine Nachkontrolle bei den beanstandeten Grabsteinen bzw. Grabmalen statt.

 

Original öffnen (www.brilon.de)

Meistgelesene Artikel

Unternehmensstammtisch in Arnsberg mit Jens Voigt
Allgemeines

Jens Voigt spricht am 22. September in Arnsberg über Teamgeist und Führung.

weiterlesen...
Herbst-Events im Sauerland-Museum Arnsberg
Im HSK entdeckt

Ab Ende September starten Museumsclub 60+ und spezielle Führungen.

weiterlesen...

Neueste Artikel

Löschgruppe Landhausen spendet 500 Euro an Turnverein
Aktuell

Die Tassenbrennerei aus Hemer fertigte die Motivtassen für das Feuerwehrfest im vergangenen Jahr.

weiterlesen...
Stadt Hemer pflanzt 163 neue Bestattungsbäume am Waldfriedhof
Allgemeines

Die Fertigstellung des neuen Bestattungsfeldes ist für Dezember 2026 vorgesehen.

weiterlesen...