25. Juni 2025 / Stadt Brilon

Änderung der Bestellfrist des Bürgerbrennholzes für 2026

Bestellfrist endet dieses Jahr bereits am 30. September

Änderung der Bestellfrist des Bürgerbrennholzes für 2026

Bestellfrist endet dieses Jahr bereits am 30. September


Jeder Haushalt der Kernstadt Brilon und ihrer Ortsteile kann bei der Stadt Brilon wieder das sogenannte „Bürgerbrennholz“ für das Jahr 2026 bestellen. Das Brennholz unterteilt sich in Laub- und Nadelholz, ist 1,0 m lang, grob gespalten und wird in Bündeln von je einem Raummeter zusammengefasst. Bei Abholung des Brennholzes werden wieder Aufladehilfen zur Verfügung stehen.

Die maximale Bestellmenge für das Jahr 2026 beträgt drei Raummeter.

Die Bestellfrist endet dieses Jahr bereits am 30. September. 

Damit gewährleistet werden kann, dass alle Briloner Bürgerinnen und Bürger, welche Anspruch auf das „Bürgerbrennholz“ haben, versorgt werden können, ist bei der Bestellung ein entsprechender Feuerstättennachweis mit einzureichen. Diesen stellt der zuständige Bezirksschornsteinfeger aus. Sollte bereits im vergangenen Jahr ein Feuerstättenbescheid beim Stadtforstbetrieb Brilon eingereicht worden sein, muss dieser nicht erneut vorgelegt werden.

Die Bestellungen können unter Angabe von Anschrift, der gewünschten Holzmenge und des Feuerstättennachweises gerne per Mail an forst(at)brilon.de oder auch per Post an den Forstbetrieb, Gartenstraße 18, gesendet werden. Alternativ ist auch eine Bestellung über das Dienstleistungsportal der Stadt Brilon (Dienstleistungsportal → Serviceübersicht → Stadtforstbetrieb) jederzeit möglich.

Es ist zu beachten, dass ohne die Vorlage des Feuerstättennachweises der Bezug von Bürgerbrennholz nicht möglich ist.

Das Laubholz wird voraussichtlich 80 € pro Raummeter, das Nadelholz 50 € pro Raummeter kosten. Die städtischen Gremien entscheiden dies aber erst im November/Dezember 2025. Danach kann selbstverständlich noch von der Bestellung zurückgetreten werden. 

Original öffnen (www.brilon.de)

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