3. Juni 2025 / Stadt Brilon

Hundesteuer zum 1. Juli 2025 fällig

Entsprechendes Lastschriftmandat kann erteilt werden

Hundesteuer zum 1. Juli 2025 fällig

Entsprechendes Lastschriftmandat kann erteilt werden


Die Stadt Brilon erinnert daran, dass die Hundesteuer in Brilon zum 1. Juli fällig ist. Bei fristgerechter Zahlung wird eine mit Kosten verbundene Mahnung vermieden.

Es besteht die Möglichkeit, ein entsprechendes Lastschriftmandat zu erteilen und die fälligen Beträge per SEPA-Lastschrift vom Konto abbuchen zu lassen. 

Die Stadt Brilon weist zudem darauf hin, dass alle Hundehalter verpflichtet sind, ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme zur Hundesteuer anzumelden. 

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, ist zusätzlich dem Ordnungsamt der Stadt Brilon anzuzeigen. Die verspätete oder unterlassene Anmeldung eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Formulare und Dienstleistungen rund um das Thema Hundehaltung (Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Formular SEPA-Lastschriftmandat) finden sich auf der Internetseite der Stadt Brilon unter folgendem Pfad: www.brilon.de  -> Rathaus & Politik -> Dienstleistungsportal -> Serviceübersicht.

Die zuständigen Mitarbeiter sind bei Rückfragen unter den Rufnummern 794-318 (Hundeanmeldung), 794-216 (Ordnungsamt) und 794-333 (Stadtkasse) erreichbar. Eine Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen ist erwünscht und von Vorteil; so lassen sich Anliegen häufig gezielt und ohne lange Wartezeiten erledigen.

 

Original öffnen (www.brilon.de)

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