Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Aufstellung der
4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 37 “Kurpark“ (https://www.o-sp.de/brilon/plan?L1=13&pid=82759)
findet am
Donnerstag, dem 06. März 2025, um 18:00 Uhr
im Bürgersaal des Rathauses (Raum 23)
Am Markt 1, 59929 Brilon
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Der Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 37 "Kurpark" ist am 13.11.1973 in Kraft getreten. Städtebauliches Ziel des 4. vereinfachten Änderungsverfahrens ist es, die für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes gültige BauO NW 1970 durch die aktuell rechtskräftige Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018 (Rechtskraft: 01.01.2019) zu ersetzen, um eine wirtschaftlichere Ausnutzung der Grundstücke zu ermöglichen. Unter anderem lässt die Vollgeschossigkeitsregelung der BauO NRW 2018 eine größere Ausnutzbarkeit des Dachgeschosses als Wohnraum zu.
Da durch die Anpassung an die BauO NRW 2018 weder der Geltungsbereich noch die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 37 tangiert werden, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Änderung des Bebauungsplanes kann daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt werden.
Mit Ausnahme der durch die Bebauungspläne Brilon-Stadt Nr. 143 "Hellehohlweg-Frankenweg" und Nr. 154 “Restaurant am Golfplatz“ überplanten Bereiche sind die Abgrenzungen des ursprünglichen Bebauungsplangebietes und des Änderungsbereiches identisch.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Planentwurf im Rahmen der o. g. Veranstaltung durch die Verwaltung vorgestellt und erläutert.
Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zu den Planungsabsichten kann Stellung genommen werden.
Über diese Veranstaltung hinaus können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, elektronisch per Fax (02961/794-108) oder per E-Mail (planung(at)brilon.de) sowie mündlich zur Niederschrift (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) abgegeben werden.


