4. Mai 2026 / Stadt Brilon

Bürgerversammlung in Rösenbeck zu Planverfahren

Veröffentlicht am 4. Mai 2026 um 14:33 Uhr

Bürgerversammlung in Rösenbeck zu Planverfahren

Zur parallelen Aufstellung der
- 122. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon im Ortsteil Rösenbeck, Bereich “Sonderbaufläche zur Nutzung solarer Strahlungsenergie“ (kurz: 122. FNP-Änderung) und des
- Bebauungsplanes Brilon-Rösenbeck Nr. 6 “Sonstiges Sondergebiet zur Nutzung solarer Strahlungsenergie" (kurz: Bebauungsplan Rösenbeck Nr. 6) findet am

Dienstag, dem 12. Mai 2026, um 18:00 Uhr im Speisesaal der Schützenhalle Rösenbeck, Laurentiusstraße 1
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  in Form einer Bürgerversammlung statt.

Ziel der Planverfahren ist es, dem Betreiber eines Kalksteinbruches im Ortsteil Rösenbeck durch die Nutzung solarer Strahlungsenergie eine kostengünstige Energieversorgung für den Eigenbedarf zu ermöglichen. Damit kann der Betriebsstandort gesichert und der Verbrauch fossiler Energieressourcen zugunsten erneuerbarer Energieträger reduziert werden. Zu diesem Zweck soll in unmittelbarer Nähe zu dem Kalksteinbruch eine Freiflächenphotovoltaik-Anlage (kurz: FFPV-Anlage) errichtet werden, die den Stromverbrauch des Steinbruches zukünftig vollständig decken wird. Perspektivisch sollen darüber hinaus die Voraussetzungen geschaffen werden, im Rahmen der fortschreitenden Elektrifizierung des Schwerlastverkehrs auch die Transportfahrzeuge und die im Steinbruch eingesetzten Maschinen mit PVStrom zu betreiben.
Der Planbereich für das PV-Projekt ist nördlich der Ortslage Rösenbeck und der angrenzenden B 7 gelegen und schließt sich unmittelbar südlich an den Abbaubereich des Steinbruchs an. Er wird durch zwei Wirtschaftswege in die Teilflächen 1, 2 und 3 untergliedert, deren Abgrenzungen aus dem Bebauungsplanentwurf ersichtlich sind.

Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 11,8 ha und umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Rösenbeck, Flur 2, Flurstücke 36, 183, 184 tlw., 442, 485, 497 sowie Flur 3, Flurstück 121.
Teile der folgenden Straßenverkehrs- und Wegeflächen werden in das Plangebiet integriert:
Gemarkung Rösenbeck, Flur 2, Flurstücke 540 tlw. und 541 tlw. (Weg “Auf dem Hamm“)
Gemarkung Rösenbeck, Flur 3, Flurstück 545 tlw. (Straße “Steinborn“)
Zur Realisierung des FFPV-Projektes ist zunächst eine Anpassung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon erforderlich.

Der Änderungsbereich ist hier zum Teil als “Fläche für Aufschüttungen“ und teilweise als “Fläche für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen“ gemäß § 5 (2) Nr. 8 BauGB sowie im Bereich der östlichen Teilfläche 3 als “Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Im Rahmen der 122. FNPÄnderung soll zunächst die landwirtschaftliche Fläche entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung als Halde in eine “Fläche für Aufschüttungen“ umgewandelt werden. Gleichzeitig soll der gesamte Änderungsbereich mit der überlagernden Darstellung “Sonderbaufläche zur Nutzung solarer Strahlungsenergie“ gekennzeichnet werden, die auf 30 Jahre nach Wirksamkeit der 122. FNP-Änderung
befristet wird.
Parallel zur 122. FNP-Änderung wird mit der Aufstellung des nach § 9 (2) BauGB zeitlich befristeten Bebauungsplanes Rösenbeck Nr. 6 die Errichtung der geplanten FFPV-Anlage als flexible Übergangslösung ermöglicht. Die temporäre Zwischennutzung für die Solarenergie soll nur für einen Zeitraum von 30 Jahren ab Inkrafttreten des B-Plan Rösenbeck Nr. 6 zulässig sein. Als Folgenutzung wird der Planbereich zum Teil als “Fläche für Aufschüttungen“ und teilweise als “Fläche für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen“ gemäß § 9 (1) Nr. 17 BauGB festgesetzt.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Planentwürfe im Rahmen der Bürgerversammlung durch die Verwaltung vorgestellt und erläutert. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zu den Planungsabsichten kann Stellung genommen werden.

Über diese Veranstaltung hinaus können Stellungnahmen noch zwei Wochen schriftlich, elektronisch per Fax (02961/794-108) oder per E-Mail (planung@brilon.de), mündlich zur Niederschrift (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung 02961/794-430) oder über ein Online-Formular auf dem Internetportal der Abteilung Stadtplanung (https://www.stadtplanung-brilon.de) abgegeben werden.

Links zu den Bauleitplänen auf unserem Stadtplanungsportal:

https://www.o-sp.de/brilon/plan?L1=13&pid=90570 (122. FNP-Änderung)

https://www.o-sp.de/brilon/plan?L1=13&pid=90573(B-Plan Rösenbeck Nr. 6)

Original öffnen (www.brilon.de)

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