23. Dezember 2025 / Stadt Brilon

Allgemeine Sorgfaltspflicht beim Silvesterfeuerwerk

Silvester- Hinweise zur Sprengverordnung

Veröffentlicht am 23. Dezember 2025 um 11:14 Uhr

Allgemeine Sorgfaltspflicht beim Silvesterfeuerwerk

Silvester- Hinweise zur Sprengverordnung

Die Stadt Brilon weist darauf hin, dass beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk besondere Sorgfaltspflichten zu beachten sind. Entsprechend der geltenden Sprengstoffverordnung gilt es, Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen und Risiken örtlich angemessen zu begrenzen.

Wichtige Grundsätze:

  • Feuerwerk darf grundsätzlich nur von Volljährigen am 31.12. und 1.1. abgebrannt werden. Verwenden Sie nur zugelassenes CE-gekennzeichnetes Feuerwerk, beachten Sie Gebrauchsanweisungen und Altersbeschränkungen.

  • Kraft Gesetz bestehen Abbrennverbote in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden.

  • Halten Sie ausreichenden Abstand zu Personen, Gebäuden und besonders brandempfindlichen Einrichtungen. 

  • Vermeiden Sie Alkohol beim Umgang mit Feuerwerk.

  • Wer gegen Regeln verstößt, handelt ordnungswidrig und haftet zivilrechtlich für entstandene Schäden. Die allgemeine Sorgfaltspflicht entbindet nicht von Rechten und Pflichten aus der Sprengverordnung und dem geltenden Recht.

Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger:

  • Bringen Sie sich und andere nicht unnötig in Gefahr.

  • Behindern Sie keine Einsatzkräfte auf Einsatzfahrten durch zünden von Feuerwerk

  • Insbesondere auf dem historischen Marktplatz sollte auf das Zünden von Feuerwerk verzichtet werden.

Original öffnen (www.brilon.de)

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