10. Dezember 2025 / Polizeimeldung

POL-HSK: 21-Jähriger verursacht unter Einfluss von Betäubungsmitteln einen Verkehrsunfall und flüchtet vom Unfallort

Arnsberg (ots) - Am gestrigen Tag um 12:45 Uhr kam es in der Straße Lange Wende/ Dicke Hecke zu einem Verkehrsunfall....

Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis

Arnsberg (ots)

Am gestrigen Tag um 12:45 Uhr kam es in der Straße Lange Wende/ Dicke Hecke zu einem Verkehrsunfall. Ein 21-jähriger Mann aus Arnsberg befuhr mit seinem Auto die Lange Wende und bog von dort aus in die Straße Dicke Hecke ab. Dort musste ein unbeteiligter Lkw rangieren. Der 21-Jährige setzte daher mit seinem Auto zurück und touchierte ein am Fahrbahnrand geparktes Auto. Der Arnsberger hinterließ einen Zettel mit seiner Telefonnummer am beschädigten Fahrzeug. Die eingesetzten Polizisten kontaktierten den jungen Mann. Er kam daraufhin zur Unfallstelle zurück. Im Rahmen der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise darauf, dass der Arnsberger unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, als er den Verkehrsunfall verursachte. Die Polizisten brachten den 21-Jährigen anschließend zur Polizeiwache. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein beschlagnahmt. Gegen den jungen Mann aus Arnsberg wird nun wegen Straßenverkehrsgefährdung und Verkehrsunfallflucht ermittelt.

Grundsätzlich gilt folgendes:

Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist gefährlich und verantwortungslos. Die Wahrnehmungen des Fahrzeugführers werden beeinträchtigt, die Reaktionszeiten verlangsamt und das Urteilsvermögen eingeschränkt. Alle diese Umstände erhöhen das Unfallrisiko enorm, weshalb die Polizei solche Verstöße konsequent ahndet. Wer einen Verkehrsunfall verursacht und lediglich einen Zettel mit möglichen Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug hinterlässt, begeht eine Unfallflucht. Das Gesetz ist eindeutig. Jeder Fahrer, der in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, die Verpflichtung hat, dem anderen Unfallbeteiligten durch seine persönliche Anwesenheit die Feststellungen seiner Personalien sowie die Angabe, dass man an dem Verkehrsunfall beteiligt war, zu ermöglichen. Ein Zettel garantiert keine vollständige Identifizierung und ist demnach genauso strafbar, wie alle anderen Fälle von Unfallflucht. Denn: Unfallflucht ist unfair!

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis
Maximilian Mertin
Telefon: 0291-9020-1141
E-Mail: Pressestelle.Hochsauerlandkreis@polizei.nrw.de
https://hochsauerlandkreis.polizei.nrw/

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