Der Lockdown geht in die Verlängerung. Bis zum 7. März bleiben u.a. die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht im Supermarkt und im ÖPNV weiter bestehen. Alle weiteren aktuellen Regelungen findet ihr hier:
Die Corona-Pandemie verlangt uns allen Außergewöhnliches ab. Seit einigen Wochen schon besteht die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im öffentlichen Personenverkehr und in Geschäften.
Der Stadt Winterberg wurden nun kurzfristig im Rahmen der Soforthilfe des Landes NRW FFP2- Schutzmasken für bedürftige Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II), dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, zur Verteilung zur Verfügung gestellt.
Die Masken werden schnell und unbürokratisch in den nächsten Tagen den berechtigten Personen auf dem Postweg übersandt. Aufgrund der Anzahl der zur Verfügung gestellten Masken können drei Schutzmasken pro Person ab 15 Jahren ausgegeben werden.
Als weitere Unterstützungsmaßnahme des Bundes bekommen zusätzlich die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) einmalig zehn kostenfreie FFP2- Masken. Die berechtigten Personen werden in Kürze einen Brief ihrer Krankenkasse bekommen, den sie zusammen mit ihrem Personalausweis in der Apotheke bei der Abholung vorzeigen.