Corona Maßnahmen ab dem 4. Mai (Quelle Land NRW)
Hier der Überblick über alle Maßnahmen die in NRW ab Montag, dem 4.Mai gelten:
Einrichtungen die ab 4.Mai wieder öffnen
- Friseure und Fußpflege
- Museen, Ausstellungen, Schlösser, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen
- Zoo, Tierpark, Botanische Gärten und Landschaftsparks
Einrichtungen die geschlossen bleiben (gilt vorerst bis zum 10.Mai)
- Bars, Restaurants, Cafés, Clubs, Spielhallen, Theater, Freizeitparks, Kinos, Prostitutions -und Amüsierbetriebe
- Schwimmbäder, Saunen, Tanzschulen, Sportvereine und sonstige Sporteinrichtungen
- Sonnenstudios, Fitnessstudios, Massagesalons, Tätowierer und Kosmetikstudios
Großveranstaltungen bis 31.August untersagt
- Volksfeste, Jahrmärkte, Kirmes
- Stadtfeste, Dorffeste und Straßenfeste
- Sportfeste
- Schützenfeste und Weinfeste
- Festivals und Musikfeste
Spielplätze öffnen ab 7.Mai
- Spielplätze öffnen nach Vorbereitung der Kommunen wieder ab 7.Mai
- Begleitpersonen müssen dabei im Sinne des Kontaktverbots den Mindestabstands von 1,5 Metern einhalten
- Städte & Gemeinden können festlegen, wie viele Personen sich maximal gleichzeitig auf dem Spielplatz aufhalten dürfen
Kontaktverbot verlängert (gilt weiter bis 10. Mai)
- Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als 2 Personen sind untersagt
- Ausnahmen:
- Verwandte, Ehegatten, Lebenspartner, sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen
- Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen
- berufliche, gewerbliche und dienstliche Zusammenkünfte
- Nutzung des ÖPVN
- Beerdigungen
Maskenpflicht verlängert (gilt weiter bis zum 10.Mai)
- Einkaufen, Arztbesuche, Friseurbesuche
- Ausstellungen, Museen, Galerien, Burgen, Gedenkstätten
- geschlossenen Räumlichkeiten von Tierparks, Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks
Gottesdienste finden ab 1. Mai wieder statt
- nur unter strengen Hygiene-und Abstandsregeln
Musikschulen und VHS dürfen ab 4. Mai wieder öffnen
- Musikschulen, Volkshochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen
- Unterricht zur Ausbildung oder Fortbildung ist wieder möglich
- In Musikschulen ist nur Einzelunterricht erlaubt
Geplante Operationen wieder möglich
- Die aktuellen Entwicklungen ermöglichen, das ein größerer Teil der Krankenhauskapazitäten wieder für planbare Operationen genutzt werden kann