4. Mai 2020 / Allgemeines

Kontaktverbot und Maskenpflicht verlängert!

Friseure, Spielplätze & Tierparks öffnen wieder: Das sind die neuen Maßnahmen ab dem 4.Mai

Corona Maßnahmen ab dem 4. Mai (Quelle Land NRW)

Hier der Überblick über alle Maßnahmen die in NRW ab Montag, dem 4.Mai gelten:

Einrichtungen die ab 4.Mai wieder öffnen

  • Friseure und Fußpflege
  • Museen, Ausstellungen, Schlösser, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen
  • Zoo, Tierpark, Botanische Gärten und Landschaftsparks

Einrichtungen die geschlossen bleiben (gilt vorerst bis zum 10.Mai)

  • Bars, Restaurants, Cafés, Clubs, Spielhallen, Theater, Freizeitparks, Kinos, Prostitutions -und Amüsierbetriebe
  • Schwimmbäder, Saunen, Tanzschulen, Sportvereine und sonstige Sporteinrichtungen
  • Sonnenstudios, Fitnessstudios, Massagesalons, Tätowierer und Kosmetikstudios

Großveranstaltungen bis 31.August untersagt

  • Volksfeste, Jahrmärkte, Kirmes
  • Stadtfeste, Dorffeste und Straßenfeste
  • Sportfeste
  • Schützenfeste und Weinfeste
  • Festivals und Musikfeste

Spielplätze öffnen ab 7.Mai

  • Spielplätze öffnen nach Vorbereitung der Kommunen wieder ab 7.Mai
  • Begleitpersonen müssen dabei im Sinne des Kontaktverbots den Mindestabstands von 1,5 Metern einhalten
  • Städte & Gemeinden können festlegen, wie viele Personen sich maximal gleichzeitig auf dem Spielplatz aufhalten dürfen

Kontaktverbot verlängert (gilt weiter bis 10. Mai)

  • Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als 2 Personen sind untersagt
  • Ausnahmen:
    • Verwandte, Ehegatten, Lebenspartner, sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen
    • Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen
    • berufliche, gewerbliche und dienstliche Zusammenkünfte
    • Nutzung des ÖPVN
    • Beerdigungen

Maskenpflicht verlängert (gilt weiter bis zum 10.Mai)

  • Einkaufen, Arztbesuche, Friseurbesuche
  • Ausstellungen, Museen, Galerien, Burgen, Gedenkstätten
  • geschlossenen Räumlichkeiten von Tierparks, Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks

Gottesdienste finden ab 1. Mai wieder statt

  • nur unter strengen Hygiene-und Abstandsregeln

Musikschulen und VHS dürfen ab 4. Mai wieder öffnen

  • Musikschulen, Volkshochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen
  • Unterricht zur Ausbildung oder Fortbildung ist wieder möglich
  • In Musikschulen ist nur Einzelunterricht erlaubt

Geplante Operationen wieder möglich

  • Die aktuellen Entwicklungen ermöglichen, das ein größerer Teil der Krankenhauskapazitäten wieder für planbare Operationen genutzt werden kann

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