29. April 2020 / Allgemeines

Kontaktverbot gilt auch am 1.Mai

Wanderungen und Zusammenkünfte verboten!

Brilon.

Das Ordnungsamt der Stadt Brilon weist darauf hin, dass das Kontaktverbot gem. § 12 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) auch am 1. Mai weiterhin besteht.

Dies bedeutet, dass Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit verboten sind.
Erlaubt sind weiterhin das Zusammensein von Menschen, die in familiärer häuslicher Gemeinschaft leben oder direkt miteinander verwandt sind (z.B. Eltern mit ihren Kindern).

Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass Gruppenwanderungen an diesem Tag, als auch private Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern aus Infektionsschutzgründen zu unterlassen sind.

Alle Veranstaltungen die üblicherweise aus Anlass, des Tages der Arbeit (1. Mai), durchgeführt werden, sind bereits im Vorfeld durch die Veranstalter abgesagt worden.

Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Kontaktverbotes werden durch die Ordnungsbehörde und die Polizei an diesem Tag vermehrt durchgeführt. Verstöße werden geahndet.

Teile diesen Artikel

Meistgelesene Artikel

Allgemeines

App öffnen und neue Abfuhrtermine einsehen

weiterlesen...
Allgemeines

Am Freitag Morgen liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 52,7

weiterlesen...
Highlights aus'm Hochsauerland

Wann? & Wo? Wir haben alle Infos!

weiterlesen...

Neueste Artikel

Aktueller Hinweis

Die virusbedingte Infektion verlaufen hauptsächlich akut bei Wiederkäuern

weiterlesen...
Polizeimeldungen

Kriminalhauptkommissar Oliver Milhoff steht Euch bei Fragen zur Seite

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie