14. Dezember 2020 / Allgemeines

Corona: Maßnahmen zum Weihnachtsfest

Das gilt ab dem 16. Dezember

Strenger Shutdown vom 16.Dezember 2020 - 10. Januar 2021

Das sind die Corona Maßnahmen über die Feiertage:

  • Private Treffen: Maximal 5 Personen mit nur maximal einem weiteren Haushalt
  • Aufruf zu Betriebsferien oder Home Office in Unternehmen
  • Einzelhandel wird geschlossen, betroffen sind:
    • Bekleidungsgeschäfte
    • Möbelläden
    • Baumärkte
    • Sportartikelhändler
    • Buchläden
    • Spielzeuggeschäfte
    • Elektronikläden
  • ausgenommen Waren des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken sowie Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, Post, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler
  • Friseure, Massagepraxen und Kosmetikstudios schließen
  • Gastronomie: Abholung von Speisen & Getränken erlaubt. Der Verzerr darf nicht vor Ort erfolgen.
  • Schulen und Kitas werden geschlossen, eine Notfallbetreung bis Klasse 7 wird sichergestellt
  • Senioren - und Pflegeheime: Verbindliche negative Tests für Besucher
  • Gottesdienste: Nur unter Auflagen möglich, Maskenpflicht und Abstand
  • Weihnachten: Vom 24. -26. Dezember sind Treffen mit 4 über den eigenen Haushalt hinausgeheneden Personen aus engstem Familienkreis erlaubt, auch wenn dies mehr als 2 Haushalte betrifft (Partner, Eltern, Verwandte in gerader Linie)
  • Silvester: Es gelten die normalen Kontaktbeschränkungen, Verkauf von Pyrotechnik ist untersagt

 

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