23. März 2020 / Allgemeines

Bund und Länder einigen sich auf Kontaktverbot

Einheitliche Regelung im Fall Corona

HSK.

 

Im Kampf gegen den Corona-Virus haben sich der Bund und die Länder nun auf den Erlass eines bundesweit geltenden Kontaktverbotes geeinigt.

Ziel der vereinbarten und von allen Kommunen umzusetzenden Maßnahmen ist es, Kontakte zwischen den Bürgern drastisch einzuschränken und so die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen. Zu dem Verbot, das demnach auch in der Stadt Arnsberg ab heute um Mitternacht (Nacht vom 22. auf den 23. März) gilt, zählen unter anderem folgende Regeln:

Die Bürgerinnen und Bürger dürfen sich in der Öffentlichkeit nur alleine oder mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person, oder mit den Personen, die mit im Haushalt leben, aufhalten. Darüber hinaus muss in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Weiterhin möglich sind, so wird ausdrücklich erwähnt, der Weg zur Arbeit, Notbetreuung, Einkäufen, Arztterminen, Sitzungen, wichtigen Terminen und Prüfungen, Bewegung an der frischen Luft, Hilfeleistungen für andere und sonstige wichtige Tätigkeiten.

Strikt verboten hingegen sind Gruppen von (feiernden) Menschen, egal ob in der Öffentlichkeit oder in privaten Räumen. Gastronomiebetriebe werden geschlossen, weiterhin erlaubt bleibt aber hingegen die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zuhause. Dienstleistungsbetriebe wie Friseure, Massagestudios, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnliches werden geschlossen, da hier eine Einhaltung des geforderten Abstandes zum Kunden nicht möglich ist. Weiterhin angeboten werden dürfen "medizinisch notwendige Behandlungen". Die getroffenen Maßnahmen gelten für mindestens zwei Wochen.

 

 

 

 

Pressekontakt: Stephanie Schnura, Tel. 02932 201-1477

 

Kontaktdaten:

Stadt Arnsberg

Pressestelle

Mail: pressestelle@arnsberg.de

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