Die Blauzungenkrankheit ist im Oktober 2023 nach NRW zurückgekehrt. Am 12. Oktober 2023 erfolgte der Nachweis des Blauzungenvirus Serotyp 3 in einem Schafbestand im Kreis Kleve. Aufgrund dieses Nachweises hat NRW den BTV-Freiheitsstatus verloren. Alle anderen Bundesländer gelten zur Zeit noch als BTV-frei. Das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten aus NRW ist aus diesem Grunde reglementiert und in einigen Fällen derzeit auch nicht möglich.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Wiederkäuer. Das Virus wird durch kleine stechende Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen. Krankheitsanzeichen treten insbesondere bei Rindern und Schafen auf. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die Blauzungenkrankheit empfänglich.
Nach einer Infektion können bei den Tieren folgende Symptome auftreten: Fieber, Apathie, Geschwüre in der Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen. In Einzelfällen kann es zu einem Anschwellen der Zunge kommen. Die namensgebende blaue Verfärbung der Zunge tritt nur sehr selten auf. Tierhalter, die diese Krankheitsanzeichen bei einem ihrer Tiere feststellen, müssen dies sofort beim Veterinäramt des Hochsauerlandkreises anzeigen.
Quelle: ©Hochsauerlandkreis
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