21. April 2021 / Aktueller Hinweis

Artenschutz: Bremsenfallen sind nicht überall erlaubt

Geschütze Insekten werden auch angelockt

Veröffentlicht am 21. April 2021 um 10:45 Uhr

Hochsauerlandkreis. Bremsen sind blutsaugende Insekten, die zwischen Juni und September an schwülen Tagen besonders aktiv sind. Landwirte und Pferdehalter nutzen daher seit einigen Jahren vermehrt sogenannte Bremsenfallen auf ihren Weiden. Diese bestehen aus einem schwarzen Ball, der sich in der Sonne aufheizt und so Bremsen anlockt. Mit einer trichterförmigen Vorrichtung werden die Insekten in ein Fanggefäß geleitet, indem sie verenden. Eine aktuelle Studie, in der die Selektivität dieser Fallen untersucht wurde, zeigt, dass in die Bremsenfallen auch weitere Insektenarbeiten wie Fliegen, Wildbienen und Schmetterlinge geraten.

Unter Berücksichtigung der Untersuchungen, unter Abwägung der Interessen der Pferdehalter und der artenschutzrechtlichen Belange appelliert die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises: Bremsenfallen sollten nicht innerhalb eines Europäischen Schutzgebietes (FFH-Gebiet), Naturschutzgebietes oder gesetzlich geschützten Biotops aufgestellt werden, da dort deren Einsatz grundsätzlich als Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu werten ist. In diesen Schutzgebietskulissen kommen u.a. die besonders geschützten Arten wie Schmetterlinge oder Wildbienen vor.

Außerhalb der Schutzgebiete sind die Fallen nur in der Hauptflugzeit der Bremsen in den Montagen Juni bis Mitte September zulässig.

Symbolbild: ©Pressestelle Hochsauerlandkreis

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