13. April 2021 / Aktuell

Entwicklung von Bauland neu geregelt

Kommunales Bodenmanagement

Meschede. Bauland bezahlbar halten, Bodenspekulation verhindern, einen Teil der Wertschöpfung aus der Baulandentwicklung für die Allgemeinheit nutzbar machen: Das sind die Ziele des Kommunalen Bodenmanagements, das es in der Kreis- und Hochschulstadt Meschede seit dem Jahr 2000 gibt. Jetzt hat der Stadtrat mit breiter Mehrheit beschlossen, dieses Programm fortzuführen und anzupassen.
 
Hintergrund: Beim Kommunalen Bodenmanagement handelt es sich um ein komplexes Regelwerk, mit dem die Entwicklung von Wohnbauflächen im Stadtgebiet - mit Ausnahme der sehr kleinen Ortschaften - gesteuert werden soll. Die wichtigsten Grundsätze: Bei der Ausweisung von Wohnbaugebieten werden die Bodenpreise gedeckelt. Je nach Bodenpreis muss ein bestimmter Anteil der Wertsteigerung, der sich aus der Ausweisung von landwirtschaftlichen Flächen zu Bauland ergibt, an die Stadt Meschede abgeführt werden.
 
Die Stadt wiederum setzt diese Mittel ein, um Kosten für die so genannte „sekundäre Aufschließung“ zu tragen: Die Anbindung an das öffentliche Straßennetz, den Ausbau der Kanalisation oder aber attraktive Spielplätze im neuen Baugebiet. Solche Aufwendungen würden sonst in Gesamtkostenblöcke eingerechnet, welche auf die künftigen Erwerber umgelegt würden. »Wenn wir einen Teil der Wertsteigerung beim Bauland dafür nutzen, um solche Kosten zu minimieren, dient das dem Ziel, Wohnbaufläche möglichst preiswert und für alle erschwinglich anzubieten«, erläutert Heinz Hiegemann, Leiter des Fachbereichs Infrastruktur.
 
Aus Sicht der Stadtverwaltung sei dieser Weg erfolgreich - Heinz Hiegemann: »Mit dem Instrument des Kommunalen Bodenmanagements konnte in den vergangenen fast 20 Jahren ein merklich positiver Einfluss auf die Baulandausweisung und -preisgestaltung genommen werden.« Um Baugebiete zu erschließen, müssen Grundstückseigentümer einen Vertrag mit der Stadt Meschede abschließen. Wollen die Eigentümer allerdings nicht am Kommunalen Bodenmanagement teilnehmen, führt dies dazu, dass ihre Flächen für die Frist von 15 Jahren nicht zu Bauland entwickelt werden.
 
Bereits im Vorfeld hatten die Ratsfraktionen mit großer Mehrheit deutlich gemacht, auch weiter grundsätzlich am Instrument des Kommunalen Bodenmanagements festhalten zu wollen und es nur in einigen Bestandteilen an aktuelle Erfordernisse anzupassen.
 
So hat der Stadtrat mit breiter Mehrheit auf Antrag der CDU beschlossen, beim Kommunalen Bodenmanagement ein Staffelmodell einzurichten: Je höher die Wertsteigerung bei der Ausweisung als Bauland, desto höher ist auch der Anteil, der an die Stadt Meschede abgeführt werden muss. Ebenso hat die Ratsmehrheit auf Vorschlag der CDU die Verwaltung beauftragt, ein Modell zu erarbeiten, wie die abgeschöpfte Wertsteigerung - neben der Finanzierung der „Sekundärerschließung“ - für die Allgemeinheit eingesetzt werden kann. Konkret soll es einen „Kinderbonus“ von 2.000 Euro pro Kind beim Kauf von Grundstücken oder Altimmobilien geben - bis maximal 10.000 Euro pro Familie. Wenn das Grundstück oder die Immobilie selbst genutzt werden, kann dieser „Kinderbonus“ bis zu fünf Jahre nach Kaufdatum beantragt werden. Eingeführt werden soll diese Regelung spätestens bis 2023, wenn ein neuer Doppelhaushalt beschlossen wird.
 
Auch die anderen Ratsfraktionen konnten sich mit diesem Modell anfreunden. Für die SPD begrüßte Fraktionschef Jürgen Lipke die Neuausrichtung des Kommunalen Bodenmanagements - auch selbst habe man bereits angeregt, Abschläge für Kinder vorzusehen. Für die Grünen hatte Fraktionsvorsitzende Dr. Parisa Ariatabar vorgeschlagen, unter anderem die Verwendung von nachhaltigen und umweltfreundlichen Materialien sowie die Nutzung von Solaranlagen festzuschreiben. In der Sache begrüßten auch die anderen Fraktionen die Idee - allerdings seien solche Regelungen besser im konkreten Planungsrecht aufgehoben als im Bodenmanagement. Die UWG hatte sich dafür eingesetzt, ebenfalls die Möglichkeit des Erbbaurechts ins Bodenmanagement einzubeziehen. Dies ist grundsätzlich schon jetzt möglich - allerdings bezweifelten die anderen Fraktionen, ob das angesichts sehr niedriger Zinsen für Bauwillige aktuell eine interessante Option ist. Komplett lehnte die FDP das Bodenmanagement ab - entsprechende Eingriffe in den Markt wolle man nicht mittragen.
 
Mit der Neuregelung des Kommunalen Bodenmanagements haben nun sowohl Grundstückseigentümer, Stadtverwaltung und auch Erschließungsträger einen festen Rahmen, der für die Baulandentwicklung gilt - Heinz Hiegemann: »Wer Bauland erschließen möchte, weiß, was hier gilt.« Gleichzeitig stecke hinter dem Beschluss eine große Chance für die Weiterentwicklung der Gesamtstadt, unterstreicht Bürgermeister Christoph Weber: »Mit den drei Komponenten Kommunales Bodenmanagement, aktives Leerstandsmanagement und einem breitgefächerten Instrumentarium für eine familienfreundliche Stadt können wir bei der strategischen Ausrichtung für die Zukunft sehr weit kommen.«

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